AGB:
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.Lieferzeit
Sie beginnt, sobald sämtliche
Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über
alle Bedingungen des Geschäfts einig sind. Unvorhergesehene Ereignisse,
auf die wir ohne Einfluß sind, verlängern die Lieferzeit angemessen.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sind ausgeschlossen.
2.Gefahrübergang
Die Gefahr geht – auch bei
frachtfreier Lieferung – mit Absendung ab Werk, auf den Besteller über.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
3.Zahlung
Innerhalb 10 Tagen nach
Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum die Rechnungssumme.
Skonto-Betrag wird auf Rechnung
separat ausgewiesen.
4.Mängel
Mängel müssen
innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei Mängel
leisten wir Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung, je nach unserer
Wahl. Andere Ersatzansprüche jeglicher Art sind – auch bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften – ausgeschlossen. Für Anschlußkosten
insbesondere – Ausfall oder Reparaturen – wird nicht gehaftet.
5.Eigentumsvorbehalt und
Weiterverkauf
Das Eigentum der gelieferten
Waren, behalten wir uns bis zum Eingang aller Zahlungen, aus dem Geschäft
mit dem Käufer vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für
bestimmte, vom Kunden bezeichnete, Warenlieferungen bezahlt sind. Von einer
Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durch
Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert
der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand
– so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung
enstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an
uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung,
den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer
Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen. Wird uns nach Abschluß des Kaufvertrages
bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage
befindet, können wir Vorauszahlungen verlangen oder von dem Kaufvertrag
zurücktreten.
6.Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung
oder dergleichen, sind wir berechtigt, die unter Eigen-
tumsvorbehalt stehende Ware
zurückzuholen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.
Die Kosten hierfür
treffen den Käufer.
7.Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag ist Rimbach/Fürth
8.Vorrang unserer Bedingungen
Die vorstehenden Bedingungen
gehen allen anderslautenden Bedingungen vor; das gilt auch gegenüber
anderslautenden Auftrags- und Bestätigungsschreiben, denen wir nicht
vorher oder nachher schriftlich zugestimmt haben
|